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BezG Neubrandenburg, 10.04.1992 - 3 T 21/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1992, 382
- Rpfleger 1992, 426
Wird zitiert von ... (5)
- BayObLG, 15.01.2003 - 1Z BR 55/01
Erbeinsetzung bezüglich in sowjetisch besetzter Zone zugeteilter …
Bei den im Bereich der ehemaligen DDR liegenden Grundstücken, deren Vererbung in Frage steht, handelt es sich um Grundstücke, die im Grundbuch in Abteilung II als Grundstücke aus der Bodenreform gekennzeichnet sind durch den Eintrag: "Das Grundstück darf nicht verpachtet, veräußert oder verpfändet werden" bzw. "Das Grundstück darf nach Art. VI Ziff. 1 der Verordnung über die Bodenreform vom 6. September 1945 weder ganz noch teilweise veräußert, verpachtet oder verpfändet werden" (vgl. BGH DtZ 1994, 347 f.; BezG Neubrandenburg DtZ 1992, 217). - OLG Brandenburg, 20.12.1995 - 1 U 22/95
Erbrecht; Bodenreformland
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Berlin, 10.01.1994 - 31 A 579.93
Bodenreformeigentum einer Gebietskörperschaft
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Naumburg, 10.03.1998 - 11 U 780/97
Voraussetzungen der Zuteilungsfähigkeit; Bestimmung der Zuteilungsfähigkeit nach …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Rostock, 23.09.1994 - 9 O 72/94
Erbenverfügung über Bodenreformland
Nach h.M. bedurfte es dazu eines konstitutiven staatlichen Übertragungsaktes (BVerwG VIZ 1994, 236, 237; OG-DDR OGZ 2, 115, 118 a.A. BezG Neubrandenburg DtZ 1992, 217, 219).